Energieausweis

Der neue Energieausweis für Wohnimmobilien dokumentiert anhand einer Skala die energetische Qualität von Gebäuden und kann als Entscheidungsgrundlage für Käufer und Mieter einer immobilie dienen.


Arten von Energieausweisen

Eigentümer können wählen zwischen einem  verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten.


Beim verbrauchsorientierten Energieausweis wird der Energieverbrauch der letzten drei Jahre zu Grunde gelegt (z. B. Heizkostenabrechnung oder Öl-/Gasrechnung, Kosten: ab ca. 30 EUR). Nachteil: Das individuelle Verbrauchsverhalten hat einen hohen Einfluss auf die Einstufung. Konkrete Hinweise auf einen bestehenden Modernisierungsbedarf fehlen.

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist teurer, der Preis abhängig von der Größe der Immobilie und bewertet auch den baulichen Zustand Ihrer Immobilie und gibt zudem entscheidende Hinweise zu möglichen Modernisierungsmaßnahmen und damit verbundenen Einsparpotentialen.

 

Für Gebäude, welche mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 erstellt wurden ist der bedarfsorientierte Energieausweis seit dem 01.10.2008 vorgeschrieben.

 

Der Energieausweis ist nicht nur ein hilfreiches Mittel zu langfristigen Verminderung des CO² Ausstoßes und dem damit verbundenen Klimawandels, sondern auch ein Instrument zur Verschaffung eines Wettbewerbsvorteiles gegenüber anderen am Markt angebotenen Immobilien mit unter Umständen ungünstigeren Werten oder nicht durchgeführter Modernisierungen.


Miet- oder Kaufinteressenten sehen auf einen Blick, ob diese mit niedrigen oder höheren Energiekosten beim Vergleich mit anderen angebotenen Immobilien rechnen müssen. So ­ermöglicht der Energieausweis den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit und dient als wichtige Entscheidungshilfe bei der Wohnungs- oder Haussuche.

 

Wer braucht den Energieausweis?

  • Vorweisen muss einen Energieausweis jeder, der eine Immobilie neu vermietet oder verkauft
  • Zur Pflicht wird er ab 1.7.2008 für Gebäude, die bis 31.12.1965 fertig gestellt wurden.
  • Für alle jüngeren Gebäude gilt die Regelung ab dem 1.1.2009.
  • Übrigens, wussten Sie das der Energieausweis staatlich subventioniert werden kann?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, gerne geben wir Ihnen weitere Informationen und nennen Ihnen Firmen, bei denen Sie einen qualifizierten Energieausweis erhalten und welche Kosten auf Sie zukommen.